Erleichterung von Schnelltests
Frühere Diagnosen durch Gesetzesänderung möglich
Schnelltest ohne ÄrztInnenvorbehalt - Neues Angebot in der Aids-Hilfe Osnabrück e.V.
Änderung der Rahmenbedingungen
Am 14. November 2019 wurde das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention verabschiedet. Nachdem es im Bundesgesetzblatt am 13.02.2020 veröffentlicht[1] und damit zum 01.03.2020 in Kraft trat, ergeben sich neue Möglichkeiten für die Schnelltest Projekte der Aidshilfen. Durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes[2] und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wurden die Bedingungen für die Durchführung von HIV, Syphilis und Hepatitis-C Schnelltests umgestaltet.
In §24 des Infektionsschutzgesetzes ist geregelt, dass die Feststellung oder Heilbehandlung verschiedener Krankheiten und Infektionen, zu denen auch HIV, Hepatitis-C und der Syphilis Erreger gehören, nur durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgen darf. Die Ausübung der Heilkunde und damit auch der HIV- und STI-Diagnostik ist weiterhin ÄrztInnen vorbehalten, doch wurde im Rahmen der Gesetzesänderung eine Ausnahmeregelung geschaffen. In §24 Satz 2 IfSG werden sog. In-Vitro-Diagnostika, die bei patientennahen HIV-, Hepatitis-C-, und Syphilis-Schnelltests zum Einsatz kommen, vom ÄrztInnenvorbehalt ausgenommen. Die Anwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes ist dadurch nicht mehr Voraussetzung zur Durchführung von HIV-, Syphilis- und Hepatitis-C-Schnelltests.
Der indirekte Nachweis einer Infektion durch zuvor genannte Schnelltests erfordert grundsätzlich weitergehende Diagnostik (Bestätigungstest), die nach wie vor dem ÄrztInnenvorbehalt unterliegt. Diesbezüglich stehen der Aids-Hilfe Osnabrück und ihren mit dem Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück und der HIV-Ambulanz im Infektiologischen Centrum des Klinikums Osnabrück spezialisierte Kooperationspartner zur Seite.
Erleichterung für Einrichtungen
Die dargestellte Änderung bedeutet eine erhebliche Erleichterung niedrigschwelliger Beratungs- und Testangebote der Aids-Hilfe Osnabrück e.V. Die Zugangshürden zum Testangebot können durch die aktuelle Veränderung gesenkt und die Anzahl der durchgeführten Tests weiter erhöht werden. So können durch die bessere Verfügbarkeit und den leichteren Zugang zu Testangeboten HIV-, Syphilis- und Hepatitis-C-Infektionen früher erkannt und durch ÄrztInnen behandelt werden. Die Erleichterung von HIV-, Syphilis-, und Hepatitis-C-Schnelltests ist ein wegweisender Schritt, um frühe Diagnosen zu unterstützen und dadurch (Aids-) Erkrankungen zu vermeiden.
Die Aids-Hilfe Osnabrück e.V. wird zum 09.09.2020 ihr Testangebot entsprechend der Gesetzesänderung anpassen und HIV-, Syphilis-, und Hepatitis-C-Schnelltests ohne ärztliche Aufsicht anbieten. Neben der Durchführung von Schnelltests sind Beratung sowie umfassende Aufklärung und Information der KlientInnen zentraler Bestandteil des Angebotes.
Bei Fragen und sonstigen Anliegen stehen die MitarbeiterInnen der Aids-Hilfe Osnabrück e.V. gerne zur Verfügung.
_________________________[1] BGBl. I Nr.6 S. 148
[2] Vgl. IfSG §24 Satz 2
Badreldeen Babiker
Pädagoge für Arabische Sprache und Islam-Studien
Beratungssprachen: Arabisch, Deutsch
Arbeitsbereiche
- Test Beratung
- Primärprävention für Drogengebraucher*innen
- Beratung und Begleitung von Drogengebraucher*innen
- Prävention im Bereich Migration und Flucht
- Gesundheitsförderung im Bereich sexuelle Gesundheit
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